PFLEGE LEBEN.

CAROLINAS INTENSIVPFLEGE
30 Jahre Berufserfahrung
Nach 30 Jahren Berufserfahrung unseres Geschäftsführers und mehrjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiter*innen sind wir immer noch, oder gerade deshalb hoch motiviert, die Qualität der Arbeit in unserem Pflegedienst ständig zu verbessern und neue Projekte zu entwickeln, immer unter der Maxime „Jeder Mensch ist ein Individuum“.
Carolinas Intensivpflege wurde im Jahr 2020 neu gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen, die pflegebedürftig sind, mit einer qualitativ hochwertigen und individuellen Pflege zu unterstützen. Wir haben uns aus Liebe zu Menschen gegründet, da wir mit dem Thema unser ganzes Leben konfrontiert wurden und uns in der heutigen Zeit immer bewusster wird, dass eine menschliche und professionelle Hilfe den zu pflegenden Menschen und Angehörigen unheimlich viel Hoffnung und Kraft gibt.

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Aktuelles
Was ist häusliche Krankenpflege?
Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund-, Behandlungs- und Unterstützungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Den Schwerpunkt bilden behandlungspflegerische Leistungen. Häusliche Krankenpflege kann im Haushalt der oder des Versicherten oder ihrer bzw. seiner Familie oder an einem anderen geeigneten Ort erbracht werden. Die HKP-Richtlinie enthält als Anlage ein Verzeichnis der verordnungsfähigen Leistungen.
Was sind die Voraussetzungen?
Die Verordnung von häuslicher Krankenpflege ist zulässig, wenn der Patient wegen einer Erkrankung der ärztlichen Behandlung bedarf und die häusliche Krankenpflege Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans ist. Der Anspruch setzt voraus, dass weder der Patient noch eine andere im Haushalt lebende Person die notwendigen Pflegemaßnahmen leisten kann. Zudem muss die Krankenkasse die ärztliche Verordnung genehmigt haben.
Was ist eine außerklinische Intensivpflege?
Die Häusliche Intensivpflege ist Häusliche Krankenpflege, die bis zu 24 Stunden am Tag gewährleistet wird. Menschen, die aus medizinischen Gründen einer ständigen Überwachung bzw. intensivpflegerischer Versorgung bedürfen, können mit Hilfe häuslicher Intensivpflege aus dem klinischen Bereich in ihr häusliches Umfeld zurückkehren bzw. dort verbleiben, zum Beispiel bei tracheotomierte Patienten oder Langzeit-Beatmungspatienten. Das häusliche Umfeld bezieht sich auf die Wohnung des Betroffenen, bei seiner Familie, in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens oder in einer Intensivpflege-Wohngruppe.
Neu ist hier gesetzlich geregelt, dass Menschen mit einem Bedarf an spezieller Krankenbeobachtung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse auch in einer vollstationären Einrichtung fachlich kompetent versorgt werden kann. Hierfür baut unser Unternehmen eine eigens dafür vorgesehene Einrichtung, die den neusten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht und sowohl die Anforderungen einer Intensivstation erfüllt und gleichzeitig ein angenehmes Wohnumfeld – ein neues zu Hause bietet.
Die wesentlichen Regelungen der außerklinischen Intensivpflege
- Es wird ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das SGB V aufgenommen. Nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen.
- Außerklinische Intensivpflege kann in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen, in qualitätsgesicherten Intensivpflege-Wohneinheiten, in der eigenen Häuslichkeit sowie in geeigneten Orten, wie z.B. betreuten Wohnformen, Schulen, Kindergärten und Werkstätten erbracht werden.
- Damit Patientinnen und Patienten in der Intensivpflege dauerhaft qualitätsgesichert versorgt werden, haben die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen im Rahmen einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort jährlich insbesondere zu prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann.
- Damit die Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden Intensiv-Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen weitgehend von Eigenanteilen entlastet.
- Die Kostenübernahme gilt für sechs Monate auch dann weiter, wenn sich der Gesundheitszustand der versicherten Person bessert und außerklinische Intensivpflege nicht mehr nötig ist. Die Krankenkassen können die Leistungsdauer in ihrer Satzung noch verlängern.
- Bei allen Patientinnen und Patienten, bei denen eine Entwöhnung von der Beatmung möglich erscheint, soll vor Entlassung aus dem Krankenhaus ein Entwöhnungsversuch erfolgen. Dafür werden Anreize gesetzt und eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Wird ein Entwöhnungsversuch nicht veranlasst, drohen Vergütungsabschläge.
- Nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste dürfen außerklinische Intensivpflege erbringen. Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden bundeseinheitlich in Rahmenempfehlungen formuliert.
WEITERE WICHTIGE FRAGEN UND ANTWORTEN

Intensivpflege
Dann sind wir die richtige Entscheidung.